Bekommt das Berner Kunstmuseum die Sammlung Gurlitt?

Der am 6. Mai 2014 in München verstorbene Kunstsammler Cornelius Gurlitt scheint auch posthum nicht aus den Schlagzeilen zu kommen. Denn eigentlich hatte er in seinem Testament verfügt, dass das Kunstmuseum Bern seine Kunstsammlung bekommen sollte. Dies lässt sein Großcousin Ekkeheart Gurlitt, der die Sammlung lieber in Bayern wissen möchte, nun anfechten.

Die Sammlung Gurlitt

Für weltweites Aufsehen hatte die Staatsanwaltschaft Augsburg gesorgt, als sie 1280 Kunstwerke aus der Wohnung von Cornelius Gurlitt beschlagnahmt hatte. Darunter befanden sich Werke, die seit 1945 als verschollen galten sowie Werke, von welchen die kunstgeschichtliche Forschung bislang keine Kenntnis hatte, etwa eine Arbeit des französischen Malers Marc Chagall. Bei etwa der Hälfte der beschlagnahmten Objekte wurde angenommen, dass es sich um Raubkunst der Nationalsozialisten handeln könnte.

Cornelius Gurlitt hatte mehr als 1.500 Werke von seinem Vater Hildebrand Gurlitt geerbt und beharrte auf dem Standpunkt, dass sein Vater die Kunstobjekte rechtmäßig erworben habe. Er einigte sich jedoch schließlich mit Bundesregierung und bayerischem Justizministerium auf einen Kompromiss: Den Teil der Sammlung, der als belastet galt, stellte er der Provenienzforschung zur Verfügung. Im Falle von Enteignungen werde eine faire Lösung mit den Anspruchberechtigten angestrebt.

Das Kunstmuseum Bern als Erbe

Dass Cornelius Gurlitt die Stiftung des Kunstmuseums Bern als Alleinerbe eingesetzt hatte, wurde Anfang Mai bekannt. Die als unbedenklich eingestuften Werke könnten noch im Lauf dieses Jahres nach Bern überführt werden, sofern die Stiftung das Erbe annimmt.

Heftig kritisiert wird das Erbe außerdem von Cornelius Gurlitts Großcousin Ekkeheart. „Dem Berner Kunstmuseum geht es in erster Linie um den finanziellen Aspekt, nicht um eine Verantwortung im Hinblick auf Nazi-Raubkunst“, ist er überzeugt. Deshalb lässt er das Testament juristisch prüfen. Er kündigte an, die Sammlung größtenteils dem Freistaat Bayern als Dauerleihgabe zur Verfügung zu stellen, sollte das Erbe doch noch seiner Familie zufallen.

Mai 2014



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