Mehr als ein Geheimtipp: der Heurige in Wien

Der Herbst in und um Wien ist Heurigenzeit. Die typischen Heurigenlokale der österreichischen Hauptstadt präsentieren den Besuchern zwischen September und Dezember junge Weine und andere flüssige Traubenprodukte wie den Sturm, den man in Deutschland als Federweißer kennt. In einem originalen Heurigenlokal werden ausschließlich Produkte aus dem Wiener Umland und dem Weinviertel ausgeschenkt. Besucher erkennen Traditionslokale an Föhrenbuschen, mit welchen der Eingangsbereich geschmückt wird, und einer Tafel, auf der das Wort "Ausg´steckt" mit den Öffnungszeiten geschrieben ist. Der Name Heuriger steht aber nicht nur für das Lokal, sondern auch für Weine aus dem aktuellen Jahrgang.

Woher kommt der Heurige?

Kaiser Joseph hatte anno 1784 eine Verordnung erlassen, in welcher den Weinbauern erlaubt wurde, ihren eigenen Wein auszuschenken. Die Winzer sollten damit eine Gelegenheit bekommen, ihre aktuellen Weine der Öffentlichkeit zu präsentieren. Die Tradition des Eigenausschanks dürfte jedoch noch sehr viel weiter zurückreichen: Schon Franken und Bayern kannten unter den Kaisern Karl der Große und Otto I. im 8. Jahrhundert umfangreiche Regelungen zu Weinbau und Weinrecht.

Der Erlass des Kaisers bezog sich nicht nur auf Weine. Vielmehr erlaubte er den Landwirten, die selbst produzierten Lebensmittel, Most und Weine selbst auszuschenken. Anlass war eine Beschwerde der Wirte aus der Grafschaft Görz in den südöstlichen Alpen. Ihr Lehensherr, Graf Delmetri, hatte sie gezwungen, lediglich Wein aus dessen Weingütern auszuschenken. Bis in die 1960er Jahre hinein brachten die Gäste ihre Speisen selbst mit, wenn sie ein Heurigenlokal besuchten. Mittlerweile gibt es in den Lokalen neben Wein auch eine gut sortierte Auswahl an kalten und warmen Spezialitäten aus der Region.

Der Ausschank wurde in den folgenden Jahrzehnten in weiteren Gesetzen näher geregelt, anno 1883 wurde der Heurige anzeigenpflichtig. Der Grund: Dadurch wurde die Kontrolle über den Ausschank für die Behörden einfacher. Heute regelt die Gewerbeordnung den Weinausschank in den Bundesländern Wien, Niederösterreich, Steiermark, Kärnten und Burgenland.

Oktober 2013



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