Die private Krankenversicherung – Wer ist betroffen?

Eine private Krankenversicherung ist für Freiberufler und Selbstständige notwendig, um zu gewährleisten, dass man im Krankheitsfall entsprechend krankenversichert ist. Da Freiberufler und Selbstständige keinen festen Arbeitgeber besitzen und quasi ihr eigener Chef sind, befinden sie sich natürlich nicht in einem Angestelltenverhältnis. Aus diesem Grund sind diese Menschen nicht über einen Arbeitgeber versichert, da dieser schlichtweg nicht vorhanden ist. Damit dennoch eine Krankenversicherung Bestand hat, ist es von Nöten, sich selbst zu versichern, um auf diese Art und Weise dafür zu sorgen, dass in einem Notfall die Versicherung die Kosten für eine Behandlung übernimmt. Im Prinzip ist es bei fast jeder Versicherung möglich, sich privat versichern zu lassen. Generell gibt es verschiedene Arten, sich privat versichern zu lassen. Ein wichtiger Grund, wenn es um die Leistungen der Krankenkassen geht, spielt der monatliche Beitragssatz, den der Versicherte zahlt.

Gerade wer im Ausland Arbeiten will, der muss sich unbedingt um einen ausreichenden Versicherungsschutz kümmern. Ggf. ist eine private Zusatz-Krankenversicherung notwendig.

Verschiedene Krankenversicherungen

Auf dem heutigen Versicherungsmarkt gibt es unterschiedliche Möglichkeiten, sich selbst zu versichern. Je nachdem, wie hoch die Beitragszahlungen des Versicherten sind, desto besser sind die Leistungen der Krankenkassen. Daher sollte sich im Voraus genau Gedanken gemacht werden, welche Versicherung für sich am sinnvollsten ist. Versicherungen mit einem niedrigen Beitrag lassen oftmals viele Behandlungen außen vor. So muss der Versicherte die fälligen ambulanten Arztkosten in einigen Fällen bis zu einem bestimmten Betrag selbst tragen und kann erst ab einer Selbstbehaltsgrenze am Ende des Jahres Geld von der Versicherung zurückverlangen. Eine stationäre Behandlung in einem Krankenhaus ist in der Regel von der Versicherung gedeckt und so werden sämtliche Kosten, die bei einem längeren Aufenthalt im Krankenhaus anfallen, von der Versicherung übernommen. Gerade auf diesen Aspekt sollte bei der Abschließung einer Krankenversicherung geachtet werden, denn bei einem Aufenthalt im Krankenhaus können je nach der Behandlungsart sehr hohe Kosten anfallen, welche von vielen Menschen finanziell nicht tragbar sind. Bei einem höheren Versicherungsbeitrag ist zumeist auch die ambulante Behandlung durch einen Arzt abgedeckt. Ein weiterer wichtiger Aspekt ist die Behandlung durch einen Zahnarzt. Einfache Behandlungen werden hier meist schon bei einem geringen Versicherungsbeitrag übernommen. Bei einer aufwendigen Zahnbehandlung kann es dazu kommen, dass sich der Versicherte an den Behandlungskosten beteiligen muss.

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